Medienmitteilung

Bundesrat macht einen Schritt in Richtung funktionsfähiger elektronischer Patientendossiers

Die Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» begrüsst den Richtungsentscheid des Bundesrats zur Revision des elektronischen Patientendossiers. Wesentliche Elemente, welche die Allianz fordert, wurden übernommen. Damit wird die Grundlage für funktionsfähige elektronische Patientendossiers geschaffen. Aus Sicht der Allianz gibt es allerdings Lücken, die im Hinblick auf die Vernehmlassungen zu schliessen sind.

E-Health

Die Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» ist erfreut, dass der bundesrätliche Richtungsentscheid wesentliche Elemente enthält, die sie der Regierung kürzlich vorgeschlagen hat. Aus Sicht der Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» gibt es weitere Erfolgsfaktoren, die zu klären sind, damit die EPDs ihren Nutzen entfalten können, um zu einer höheren Behandlungsqualität beizutragen und die Kosteneffizienz zu verbessern.

Die Allianz fordert, dass der Bundesrat eine Roadmap aller Massnahmen erarbeitet und drei Vernehmlassungsvorlagen zeitnah und zeitgleich eröffnet.

Vernehmlassung 1: Sofortmassnahmen auf Stufe Verordnungen

Zu den Sofortmassnahmen gehören die technische Nutzung der EPD-Infrastruktur für Zusatzdienste, das Online-Eröffnen von Patientendossiers (Umsetzung ETSI-Norm) und die Vereinfachung der Zugriffsrechte

Vernehmlassung 2: Teilrevision Bundesgesetze

Das Parlament hat im 2021 den Entscheid gefällt, dass alle Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, elektronische Patientendossiers einzusetzen (Motion 19.3955). Auf Gesetzesstufe ist sicherzustellen, dass alle Mehraufwände tarifarisch entschädigt werden, die mit der Verpflichtung zum EPD einhergehen.

Die Aufgaben und Kompetenzen und damit auch die Sicherstellung der Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone sind auf Gesetzesstufe zu regeln.

Vernehmlassung 3: Übergangsfinanzierung EPD

Die Inhalte der Übergangsfinanzierung sind noch unbekannt. Aus Sicht der Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» sollen u.a. folgende Elemente Teil der Übergangsfinanzierung sein: die Finanzierung der Anbindung der Gesundheitsfachpersonen ans EPD, die Finanzierung der Eröffnung von EPDs durch KundInnen/PatientInnen und die Finanzierung der Schnittstellen zwischen dem EPD und so genannten Primärsoftware-Anbietern («elektronische Krankengeschichte»).

Eine zielführende Revision des EPDG wird nur in partizipativer Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zu erreichen sein. Die Allianz fordert den Bundesrat auf, die Stakeholder aktiv bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen einzubeziehen, wie es derzeit das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beim neuen Gesetz für eine staatliche E-ID vorlebt.

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