Verpflichtung zu einem berufsethischen Verhalten

Mit der Mitgliedschaft beim Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der berufsethischen Grundsätze der Standesordnung. Der Standesrat hat zudem eine Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten unter Mitgliedern und kann bei Verletzung der Standesregeln Sanktionen beschliessen.

Ethische Fragestellungen sind Teil des Alltags von Apothekerinnen und Apothekern aller Tätigkeitsgebiete. Diese werden im Ethikforum diskutiert und in Form eines Beratungsleitfadens für die Apothekerinnen und Apotheker aufbereitet.

Der Standesrat besteht aus 5 Mitgliedern und 3 Suppleantinnen bzw. Suppleanten, welche durch die Delegiertenversammlung gewählt werden. Vom Vorstand wie auch von den Mitgliedern können dem Standesrat Verstösse gegen die Standesordnung zur Prüfung und zur Beurteilung überwiesen werden. Der Standesrat kann wiederum selbst Anträge zuhanden des Vorstandes oder der Delegiertenversammlung stellen.

Die neue Standesordnung vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse ist an der Generalversammlung vom 30. Mai 2017 gutgeheissen worden. Darin ist auch der Verhaltenskodex integriert.


Samuel Dietrich

Leiter Recht

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