Weiterbildungsmöglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker

Die Apothekerschaft unterliegt in der Schweiz dem Medizinalberufegesetz (MedBG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Diese schreiben vor, dass ein Weiterbildungstitel benötigt wird, um pharmazeutische Dienstleistungen eigenverantwortlich anzubieten und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen.

Die berufliche Laufbahn von Offizin- und Spital-Apothekerinnen und -Apothekern umfasst 3 Schritte: die universitäre Ausbildung, die Weiterbildung und die Fortbildung.

Weiterbildung

Fachapotheker/innen

Die Weiterbildung steht Apothekerinnen und Apothekern nach Abschluss des Masterstudiums in Pharmazie und dem Ablegen der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie offen. Die Weiterbildung «Fachapotheker/innen» bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Ausübung.

Gesetzliche Grundlage

Art. 4 MedBG schreibt vor, dass für Apothekerinnen und Apotheker, die eigenverantwortlich ihren Beruf ausüben wollen, eine Weiterbildungspflicht besteht. Die Weiterbildung erweitert und vertieft die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die soziale Kompetenz.

Weiterbildungsrichtungen

Je nach Schwerpunkt der universitären Ausbildung ist die Weiterbildung «Fachapotheker/innen» in den Fachrichtungen Offizin- oder Spitalpharmazie möglich.

Fähigkeitsprogramme

Zusätzlich existieren im Bereich der Weiterbildung diverse Fähigkeitsprogramme in Offizin- und Spitalpharmazie, sowie in Komplementärmedizin und Phytotherapie.

Fortbildung

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) verpflichtet alle Medizinalpersonen zur lebenslangen Fortbildung. Dadurch ist gewährleistet, dass die erworbenen Kompetenzen auf dem aktuellsten Wissensstand sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen. Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Apothekerinnen und Apotheker.

Apotheker berät eine Kundin
© pharmaSuisse

Drei Fachgesellschaften und ein Institut

Für alle Belange rund um die Weiter- und Fortbildung ist das Institut FPH zuständig. 

Untergeordnet kümmern sich 3 verschiedene Fachgesellschaften um ihre jeweilige Spezialisierungsrichtungen:

  • Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie. 
  • Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital zuständig. 
  • Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie, in Phytotherapie und anthroposophisch erweiterter Pharmazie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.

Die Fachgesellschaft FPH Offizin und ihr Sekretariat ist eine Organisationseinheit des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und Teil der Abteilung Bildung. Die beiden anderen Fachgesellschaften sind von pharmaSuisse unabhängig. 

Bitte besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Fachgesellschaften und des Instituts FPH für weitere Informationen zur Weiter- und Fortbildung.


Silvia Kramer Calabretti

Expertin FPH

+41 31 978 58 58