Berufsmaturität
Während der beruflichen Grundbildung (BM1)
Für die Zulassung gelten in der Regel zusätzliche Bedingungen (Zeugnisnoten, Zulassungsprüfungen usw.). Zudem braucht es die Einwilligung des Arbeitgebers bzw. des Lehrbetriebs. Der zusätzliche Unterricht für die BM1 beginnt im ersten Lehrjahr.
Weitere Informationen erteilt die zuständige Berufsfachschule.
Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2)
Die Vollzeit-Ausbildung dauert 2 Semester, Teilzeit-Varianten erstrecken sich über 3 bis 5 Semester. Einige Bildungseinrichtungen bieten Vorkurse für die Zulassung zur Berufsmaturität an.
Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Anbieter.
Ablegen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen
Nach individueller Vorbereitung ohne vorgängigen Besuch einer Maturitätsschule. Diese Prüfungen finden einmal pro Jahr (Juli/August) statt. Für die Zulassung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erforderlich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Passerelle
Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis die Ergänzungsprüfung Passerelle bestanden hat, kann sich an einer Schweizer Universität oder Pädagogischen Hochschule immatrikulieren. Die Passerelle-Prüfung kann entweder im Selbststudium oder mit einem Kurs vorbereitet werden.
Kontakt
Olivia Jordi-Halter
Fachverantwortliche berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA
+41 31 978 58 58