Fort- und Weiterbildung Apothekerinnen und Apotheker
Die berufliche Laufbahn von Offizin- und Spital-Apothekerinnen und -Apothekern umfasst drei Schritte: die universitäre Ausbildung, die Fortbildung und die Weiterbildung.
Fortbildung
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) verpflichtet alle Medizinalpersonen zur lebenslangen Fortbildung. Dadurch ist gewährleistet, dass die erworbenen Kompetenzen auf dem aktuellsten Wissensstand sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen. Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Apothekerinnen und Apotheker. Es sind insbesondere die fachlichen Aspekte zu berücksichtigen, die sich an den Lernzielen des Weiterbildungsprogramms für Fachapotheker/innen in Offizinpharmazie orientieren. Zudem wird auf eine breit abgestützte Themenwahl geachtet.
FPH Offizin
- Website FPH Offizin: Fortbildung Offizinapothekerinnen und Offizinapotheker
- Akkreditierte Bildungsangebote der FPH Offizin (Veranstaltungskalender Bildungsplattform)
FPH Spital
- Website FPH Spital (GSASA, Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker)
- Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen FPH Spital
FPH KMPhyto
Weiterbildung
Fachapothekerin / Fachapotheker
Diese Weiterbildung richtet sich an Apothekerinnen und Apotheker mit einem eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten ausländischen Diplom gemäss Bundesrecht. Sie ist für Fachpersonen, die ihre Kompetenzen in der Offizinpharmazie gezielt vertiefen möchten und künftig gemäss MedBG eigenverantwortlich in einer Apotheke tätig sein wollen. Zudem schafft sie die Voraussetzungen, um pharmazeutische Leistungen gemäss KVG zulasten der Krankenversicherung abrechnen zu können.
Gesetzliche Grundlage
Art. 4 MedBG schreibt vor, dass für Apothekerinnen und Apotheker, die eigenverantwortlich ihren Beruf ausüben wollen, eine Weiterbildungspflicht besteht. Die Weiterbildung erweitert und vertieft die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die sozialen Kompetenzen.
Weiterbildungsrichtungen
Mit dem Abschluss eidgenössischen Diplom in Pharmazie ist eine Weiterbildung zur «Fachapothekerin oder zum Fachapotheker» in den Fachrichtungen Offizin- oder Spitalpharmazie möglich.
Fähigkeitsausweise
Zusätzlich können themenspezifische Weiterbildungen absolviert werden, welche zu verschiedenen Fähigkeitsausweisen in Offizin- und Spitalpharmazie, sowie in Komplementärmedizin und Phytotherapie führen.
- Zu den Fähigkeitsprogrammen der FPH Offizin
- Zum Fähigkeitsprogramm FPH in klinischer Pharmazie (der FPH Spital)
- Zu den Fähigkeitsprogrammen der FPH KMPhyto
Ein Institut, drei Fachgesellschaften

Institut FPH
Das Institut FPH ist die verantwortliche Organisation für Fragen der Weiter- und Fortbildung im Zusammenhang mit eidgenössischen und privatrechtlichen Fachapothekertiteln sowie Fähigkeitsausweisen. Das Institut FPH genehmigt die rechtlichen Grundlagen, welche die Fachgesellschaften in ihren Weiter- und Fortbildungsprogrammen umsetzen.
Die drei Fachgesellschaften
- Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie.
- Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital (GSASA, Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker) zuständig.
- Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie, in Phytotherapie und anthroposophisch erweiterter Pharmazie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.
Die Fachgesellschaft FPH Offizin und ihr Sekretariat ist eine Organisationseinheit des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und Teil der Abteilung Bildung. Die Fachgesellschaften FPH Spital und FPH KMPhyto sind von pharmaSuisse unabhängig.
Bitte besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Fachgesellschaften und des Instituts FPH für weitere Informationen zur Weiter- und Fortbildung.