Fort- und Weiterbildung Apothekerinnen und Apotheker

Die Apothekerschaft unterliegt in der Schweiz dem Medizinalberufegesetz (MedBG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Diese schreiben vor, dass ein Weiterbildungstitel benötigt wird, um eigenverantwortlich zu arbeiten und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Das MedBG verpflichtet alle Apothekerinnen und Apotheker zur lebenslangen Fortbildung.

Die berufliche Laufbahn von Offizin- und Spital-Apothekerinnen und -Apothekern umfasst drei Schritte: die universitäre Ausbildung, die Fortbildung und die Weiterbildung.

Fortbildung

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) verpflichtet alle Medizinalpersonen zur lebenslangen Fortbildung. Dadurch ist gewährleistet, dass die erworbenen Kompetenzen auf dem aktuellsten Wissensstand sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen. Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Apothekerinnen und Apotheker. Es sind insbesondere die fachlichen Aspekte zu berücksichtigen, die sich an den Lernzielen des Weiterbildungsprogramms für Fachapotheker/innen in Offizinpharmazie orientieren. Zudem wird auf eine breit abgestützte Themenwahl geachtet.

FPH Offizin

FPH Spital

FPH KMPhyto

Weiterbildung

Fachapothekerin / Fachapotheker

Diese Weiterbildung richtet sich an Apothekerinnen und Apotheker mit einem eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten ausländischen Diplom gemäss Bundesrecht. Sie ist für Fachpersonen, die ihre Kompetenzen in der Offizinpharmazie gezielt vertiefen möchten und künftig gemäss MedBG eigenverantwortlich in einer Apotheke tätig sein wollen. Zudem schafft sie die Voraussetzungen, um pharmazeutische Leistungen gemäss KVG zulasten der Krankenversicherung abrechnen zu können.

Gesetzliche Grundlage

Art. 4 MedBG schreibt vor, dass für Apothekerinnen und Apotheker, die eigenverantwortlich ihren Beruf ausüben wollen, eine Weiterbildungspflicht besteht. Die Weiterbildung erweitert und vertieft die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die sozialen Kompetenzen.

Weiterbildungsrichtungen

Mit dem Abschluss eidgenössischen Diplom in Pharmazie ist eine Weiterbildung zur «Fachapothekerin oder zum Fachapotheker» in den Fachrichtungen Offizin- oder Spitalpharmazie möglich.

Fähigkeitsausweise

Zusätzlich können themenspezifische Weiterbildungen absolviert werden, welche zu verschiedenen Fähigkeitsausweisen in Offizin- und Spitalpharmazie, sowie in Komplementärmedizin und Phytotherapie führen.

Ein Institut, drei Fachgesellschaften

Organigramm FPH

Institut FPH

Das Institut FPH ist die verantwortliche Organisation für Fragen der Weiter- und Fortbildung im Zusammenhang mit eidgenössischen und privatrechtlichen Fachapothekertiteln sowie Fähigkeitsausweisen. Das Institut FPH genehmigt die rechtlichen Grundlagen, welche die Fachgesellschaften in ihren Weiter- und Fortbildungsprogrammen umsetzen.

Die drei Fachgesellschaften

  • Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie.
  • Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital (GSASA, Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker) zuständig.
  • Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie, in Phytotherapie und anthroposophisch erweiterter Pharmazie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.

Die Fachgesellschaft FPH Offizin und ihr Sekretariat ist eine Organisationseinheit des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und Teil der Abteilung Bildung. Die Fachgesellschaften FPH Spital und FPH KMPhyto sind von pharmaSuisse unabhängig.

Bitte besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Fachgesellschaften und des Instituts FPH für weitere Informationen zur Weiter- und Fortbildung.


Cloé Pellaton

Apothekerin, Expertin Fortbildung


Thomas Grün

Apotheker, Experte Weiterbildung