Apothekerschaft soll zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst das Eintreten des Nationalrats hinsichtlich des zweiten Pakets der Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und namentlich die Annahme der Revision der Artikel 25 und 26 KVG.
Diese Revision ist für die Apothekerschaft, die Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitssystem allgemein von grosser Bedeutung. Sie gibt den Apothekenteams endlich die Möglichkeit, ihre Rolle als Leistungserbringer in der medizinischen Grundversorgung vollumfänglich wahrzunehmen und in interprofessioneller Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft kostendämpfende Leistungen zulasten der Grundversicherung anzubieten.
Mit der Anpassung dieser beiden Gesetzesartikel kann das Potenzial der Apothekerinnen und Apotheker (die gemäss MedBG zu den Medizinalberufen gehören) voll ausgeschöpft werden: Sie können damit Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen (z.B. Impfen) oder pharmazeutische Leistungen für eine optimale Pharmakotherapie und Therapietreue anbieten. Selbstverständlich müssen diese neuen Leistungen die WZWKriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) erfüllen, in einem Vertrag mit den Krankenkassen tarifiert und vom Bundesrat genehmigt werden
Den Empfehlungen der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit folgend, geht der Nationalrat damit konkret auf die Motionen Humbel (18.4079) und Ettlin (18.4079) ein. Der Dachverband der Apothekerinnen und Apotheker zählt auf den Weitblick der Mitglieder des Ständerats, damit diese Revision auch in der kleinen Kammer angenommen wird und das Potenzial der Apotheken und der Apothekerschaft für das Schweizer Gesundheitswesen endlich ausgeschöpft werden kann.
Sofortige Einsparungen dank der Revision des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente
Nach der Ankündigung der massiven Erhöhung der Krankenkassenprämien forderten zahlreiche Stimmen, dass die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sich an einen Tisch setzen und konkrete Lösungen erarbeiten. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse erinnert daran, dass die Leistungserbringer, die rezeptpflichtige Medikamente abgeben (Apotheken, Arztpraxen, Spitalambulatorien) sich bereits im Herbst 2022 auf einen Konsensvorschlag zur Revision des Vertriebsanteils (Art. 38 KLV) geeinigt haben. Dieser Vorschlag ermöglicht sofortige Einsparungen von 60 Millionen Franken zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie mehreren hundert Millionen in den darauffolgenden Jahren durch eine erhöhte Generikapenetration
Leider wurde die Revision von Art. 38 KLV letzte Woche aus dem Gesamtpaket der Revision KVV/KLV herausgelöst. Der Schweizerische Apothekerverband fordert, dass der bereits im Herbst 2022 ausgehandelte Konsens zur Revision des Vertriebsanteils rasch umgesetzt wird. Der Dachverband der Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass diese Revision gleichzeitig mit den anderen Massnahmen der Revision KVV/KLV am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, was auch der Forderung der Motion 20.3936 entspricht. Nur damit kann das gesamte Sparpotenzial vollumfänglich und rasch genützt werden.
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Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
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