Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Massnahmenpaket 2
zur Kostendämpfung
Im September 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetz (KVG) betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet. Das Paket enthält verschiedene Massnahmen, welche dazu beitragen sollen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Unter anderem soll die Regelung der von den Apothekerinnen und Apothekern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführbaren Leistungen angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit der Durchführung von selbständigen Leistungen im Rahmen von kantonalen und nationalen Präventionsprogrammen sowie von pharmazeutischen Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und Therapietreue.
Aktuelle Situation
Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung und wird vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse eng begleitet. Wir setzen uns dafür ein, dass die vorgesehene KVG-Anpassung rasch umgesetzt wird. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, damit die Apothekerschaft ihre Rolle als medizinischer Grundversorger in interprofessioneller Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe mit weiteren medizinischen Leistungserbringern richtig wahrnehmen kann. Nur so kann das qualitätsfördernde und kostendämpfende Potenzial der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung endlich voll genutzt werden.